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Abfallentsorgungssatzung
Ausgewählte wichtige Inhalte aus der Abfallentsorgungssatzung
des Landkreises Jerichower Land
Zugelassene Müllbehälter:
für Hausmüll: |
80 l-, 120 l-, 240 l -, 1100 l- Behältervolumen |
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für Biomüll: |
80 l-, 120 l- Behältervolumen |
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für Papier: |
120 l-, 240 l- 1100 l-Behältervolumen |
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gelbe Tonne: |
240 l-, 1100 l-Behältervolumen |
Abfuhrtermine:
Der Hausmüll und Bioabfall wird in der Regel 14-täglich abgeholt.
Das Papier wird in einem dreiwöchigen Rhythmus abgeholt.
Die Entsorgung der gelben Tonnen erfolgt 4-wöchentlich.
Allgemeine Hinweise:
Die Abfallbehälter sind am Tag des Entleerens vor dem Grundstück an der Bürgersteigkante oder an der Fahrbahnkante aufzustellen. Ist dies vorübergehend (z. B. durch Baumaßnahmen) nicht möglich, muss ein geeigneter anderer Platz gewählt werden.
Die Abfallbehälter sind immer verschlossen zu halten. Sie dürfen auch nur soweit gefüllt werden, dass die Deckel noch gut schließen. Ein Einstampfen der Abfälle in die Abfallbehälter ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der unten genannten Internetadresse
Landkreis Jerichower Land |
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Anschrift: |
Bahnhofstr. 9 |
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39288 Burg |
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Tel.: 0 39 21 / 949 - 0 |
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Sitz des Fachbereichs Umwelt |
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Anschrift: |
Außenstelle des Landkreises Jerichower Land |
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Brandenburger Straße 100 |
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39307 Genthin |
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Telefon Genthin: |
Abfallwirtschaft: 0 39 21 / 949 - 7502 |
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Fax Genthin: |
03933 - 949-9670 |
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Telefon Burg: |
0 39 21 / 949 - 0 |
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E-Mail: |
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Internet: |
Auskünfte zu An- , Um- und Abmeldungen zur Abfallentsorgung sowie zu Abholterminen u.s.w. nach Verwaltungseinheiten:
0 39 21 - 949-7508
0 39 21 - 949-7509
0 39 21 - 949-7511
0 39 21 - 949-7512
0 39 21 - 949-7516