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Individuell angepasst an Ihren Bedarf –
flexibel mit dem Behälteränderungsdienst.

Behälterumbestellung

Gemäß der Satzung des Landkreises Jerichower Land (§2, Absatz 18, AGS (Abfallgebührensatzung) kann ein Anschlusspflichtiger einen Abfallbehälter einmal jährlich gebührenfrei umtauschen.

 



Zu bedienendes Grundstück