Behälterumbestellung
Gemäß der Satzung des Landkreises Jerichower Land (§2, Absatz 18, AGS (Abfallgebührensatzung) kann ein Anschlusspflichtiger einen Abfallbehälter einmal jährlich gebührenfrei umtauschen.
Zu bedienendes Grundstück
Vielen Dank für Ihre Änderungsmitteilung!
Ihre AJL - Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH