Pünktliche und zuverlässige Entsorgung
von Restmüll, Schadstoffen und Sperrmüll.


Die Sperrmüllentsorgung, bei der auch Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott, Schrott und Altholz entsorgt werden, erfolgt über das Abrufkartensystem. Den Entsorgungswunsch melden Sie bitte mittels der ›› Abrufkarte an, auf der Sie die zu entsorgenden Gegenstände aufzählen.

Sperrmüll und Elektroaltgeräte dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen!

Sperrmüllabholkarte ausdrucken   Sperrmüllformular online ausfüllen


Die Karte finden Sie auch in Ihrem Abfallwegweiser auf den mittleren Seiten. Die ausgefüllte Karte schicken Sie an:

Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH

Am Mühlenfeld 16

39307 Genthin

Von der AJL mbH erhalten Sie dann innerhalb von 4 Wochen Bescheid, wann die Entsorgung stattfindet. Wir bitten Sie, nur die Gegenstände herauszustellen, die Sie angemeldet haben.

Wie bislang schon festgelegt, darf jeder Haushalt pro Halbjahr je maximal 5 m³ zur Entsorgung anmelden. Selbstverständlich holen wir auch kleinere Mengen bei Ihnen ab! Haben Sie jedoch größere Mengen, z. B. durch Haushaltsauflösungen, rufen Sie bitte unsere Einsatzleitung in Ziepel (Herr Könnig, Tel. 039224/943-21) oder Genthin (Herr Sens, Tel. 03933/8225-19) an, um einen kostenpflichtigen Container zu bestellen. 

Die Selbstanlieferung von Sperrmüll an den ›› Wertstoffhöfen ist ebenfalls gegen Abgabe einer Sperrmüllkarte möglich. Pro Haushalt werden halbjährlich bis zu 5 m³ gebührenfrei angenommen.

Sperrmüll und Altholz 

Sperrmüll sind bewegliche Sachen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten. Wir bitten Sie, nur Gegenstände bereitzulegen, die Sie per Karte angemeldet haben.

Das wird entsorgt:

Das wird nicht entsorgt:

  • Tische, Stühle, Schränke
  • Sessel, Liegen
  • Kinderplastewannen
  • Teppiche
  • Auslegware
  • Garten- und Campingmöbel
  • Haushaltsauflösungen
  • Gewerbeabfälle
  • Abfälle von Baumaßnahmen wie z.B. Fenster, Paneele, WC- und Spülbecken, Badewannen, Dachrinnen
  • Fahrzeugteile
  • Asbest, belastetes Holz aus Außenbereichen
  • Schadstoffe

Elektro- und Elektronikschrott

Elektro- und Elektronikschrott sind elektronische Geräte oder Baugruppen, die auf Grund des Verwertungsgebotes bzw. ihres Schadstoffgehaltes gesondert entsorgt werden müssen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (siehe Karte), bzw. über die Kühlschrankentsorgung (s. Karte) eingesammelt werden.

Das wird entsorgt:

  • Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen)
  • Elektroherde, Mikrowellen
  • Elektrothermen
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Comuter
  • Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler
  • Ölradiatoren etc.

Sperrmüll und Elektronikschrott dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen!

Genthin

Abfallwirtschaftsgesellschaft
Jerichower Land mbH
Niederlassung Genthin
Am Mühlenfeld 16
39307 Genthin

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Tel.: 0 39 33 / 82 25 0
Fax: 0 39 33 / 82 25 11

 

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 6:45 - 16:30 Uhr

Freitag: 6:45 - 14:30 Uhr

Ziepel

Abfallwirtschaftsgesellschaft
Jerichower Land mbH
Niederlassung Ziepel
Gewerbegebiet Magdeburger Straße
39291 Ziepel
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 0 39 224 / 943 - 21
Fax: 0 39 224 / 943 - 25

 

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 6:45 - 16:30 Uhr

Freitag: 6:45 - 14:30 Uhr

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