
von Restmüll, Schadstoffen und Sperrmüll.

Sperrmüll inkl. Altholz- und Elektronikschrott-, Schrott sowie Kühlgeräteentsorgung
Die Sperrmüllentsorgung, bei der auch Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott, Schrott und Altholz entsorgt werden, erfolgt über eine Online-Anmeldung beim Landkreis Jerichower Land.
Unter dem Link
füllen Sie das Formular aus und senden es an den Landkreis Jerichower Land.
Sperrmüll und Elektroaltgeräte dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen!
Von der AJL mbH erhalten Sie dann innerhalb von 4 Wochen Bescheid, wann die Entsorgung stattfindet. Wir bitten Sie, nur die Gegenstände herauszustellen, die Sie angemeldet haben.
Wie bislang schon festgelegt, darf jeder Haushalt pro Halbjahr je maximal 5 m³ zur Entsorgung anmelden. Selbstverständlich holen wir auch kleinere Mengen bei Ihnen ab! Haben Sie jedoch größere Mengen, z. B. durch Haushaltsauflösungen, rufen Sie bitte unsere Einsatzleitung in Ziepel (Herr Könnig, Tel. 039224/943-21) oder Genthin (Herr Sens, Tel. 03933/8225-19) an, um einen kostenpflichtigen Container zu bestellen.
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll an den ›› Wertstoffhöfen ist ebenfalls möglich. Dabei ist zu beachten:
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular beim Landkreis Jerichower Land.
- Die Selbstanlieferung darf jedoch nur an einem Tag pro Halbjahr erfolgen und die Freimenge von 5m³ nicht überschreiten. Übermengen oder Anlieferungen an weiteren Tagen sind gebührenpflichtig.
Die Verwendung der alten Karten aus den vorherigen Jahren ist nur noch bis 28.02.2025 möglich, dabei ist aber zwingend eine Telefonnummer einzutragen!
Sperrmüll und Altholz
Sperrmüll sind bewegliche Sachen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten. Wir bitten Sie, nur Gegenstände bereitzulegen, die Sie per Karte angemeldet haben.
✅ Das wird entsorgt:
Tische, Stühle, Schränke, Sessel, Liegen, Plastewannen, Teppiche, Auslegware, Garten- und Campingmöbel
⛔ Das wird nicht entsorgt:
Haushaltsauflösungen, Gewerbeabfälle, Abfälle von Baumaßnahmen wie z.B. Fenster, Paneele, WC- und Spülbecken, Dachrinnen aus PVC, Fahrzeugteile, Dachpappe, Asbest, belastetes Holz aus Außenbereichen, Schadstoffe
Elektro- und Elektronikschrott
Elektro- und Elektronikschrott sind elektronische Geräte oder Baugruppen, die auf Grund des Verwertungsgebotes bzw. ihres Schadstoffgehaltes gesondert entsorgt werden müssen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (siehe Karte), bzw. über die Kühlschrankentsorgung (s. Karte) eingesammelt werden.
✅ Das wird entsorgt:
Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen), Elektroherde, Mikrowellen, Elektrothermen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Computer, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner, Ölradiatoren u.s.w.
Sperrmüll und Elektronikschrott dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der 3 Wertstoffhöfe!