Die Sperrmüllentsorgung, bei der auch Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott, Schrott und Altholz entsorgt werden, erfolgt über das Abrufkartensystem. Den Entsorgungswunsch melden Sie bitte mittels der ›› Abrufkarte an, auf der Sie die zu entsorgenden Gegenstände aufzählen.
Sperrmüll und Elektroaltgeräte dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen!
Die Karte finden Sie auch in Ihrem Abfallwegweiser auf den mittleren Seiten. Die ausgefüllte Karte schicken Sie an:
Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH Am Mühlenfeld 16 39307 Genthin |
Von der AJL mbH erhalten Sie dann innerhalb von 4 Wochen Bescheid, wann die Entsorgung stattfindet. Wir bitten Sie, nur die Gegenstände herauszustellen, die Sie angemeldet haben.
Wie bislang schon festgelegt, darf jeder Haushalt pro Halbjahr je maximal 5 m³ zur Entsorgung anmelden. Selbstverständlich holen wir auch kleinere Mengen bei Ihnen ab! Haben Sie jedoch größere Mengen, z. B. durch Haushaltsauflösungen, rufen Sie bitte unsere Einsatzleitung in Ziepel (Herr Könnig, Tel. 039224/943-21) oder Genthin (Herr Sens, Tel. 03933/8225-19) an, um einen kostenpflichtigen Container zu bestellen.
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll an den ›› Wertstoffhöfen ist ebenfalls gegen Abgabe einer Sperrmüllkarte möglich. Pro Haushalt werden halbjährlich bis zu 5 m³ gebührenfrei angenommen.
Sperrmüll und Altholz
Sperrmüll sind bewegliche Sachen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten. Wir bitten Sie, nur Gegenstände bereitzulegen, die Sie per Karte angemeldet haben.
Das wird entsorgt: |
Das wird nicht entsorgt: |
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Elektro- und Elektronikschrott
Elektro- und Elektronikschrott sind elektronische Geräte oder Baugruppen, die auf Grund des Verwertungsgebotes bzw. ihres Schadstoffgehaltes gesondert entsorgt werden müssen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (siehe Karte), bzw. über die Kühlschrankentsorgung (s. Karte) eingesammelt werden.
Das wird entsorgt: |
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Sperrmüll und Elektronikschrott dürfen frühestens 12 Stunden vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin so am Straßenrand abgestellt werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Wir bitten Sie, den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott herauszustellen!
GenthinAbfallwirtschaftsgesellschaft |
Geschäftszeiten Freitag: 6:45 - 14:30 Uhr |
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ZiepelAbfallwirtschaftsgesellschaft |
Geschäftszeiten Freitag: 6:45 - 14:30 Uhr |