| Die häufigsten Fragen an die AJL | |||||||||||||
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Entsorgung von Weihnachtsbäumen |
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Im
Jahr 2012 wird keine separate Einsammlung der Weihnachtsbäume mehr |
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| Wie funktioniert die Sperrmüll-, Altholz- und Elektronikschrottentsorgung? | |||||||||||||
| Die Sperrmüllentsorgung, bei der auch Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott und Altholz entsorgt werden, erfolgt über das Abrufkartensystem. | |||||||||||||
| Wie Ihnen bereits von der Kühlschrankentsorgung bekannt ist, melden Sie den Entsorgungswunsch mittels der Abrufkarte an, auf der Sie die zu entsorgenden Gegenstände aufzählen. Kühlgeräte werden ebenfalls mit dieser neuen Abrufkarte zur Entsorgung angemeldet! | |||||||||||||
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Landkreis Jerichower Land |
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- Fachbereich Umwelt und Veterinärwesen und Landwirtschaft |
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Postfach 1131 |
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39281 Burg |
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| Von der AJL erhalten Sie dann innerhalb von 4 Wochen Bescheid, wann die Entsorgung stattfindet. Wir bitten Sie, nur die Gegenstände herauszustellen, die Sie angemeldet haben. Die Gegenstände legen Sie bitte für unsere Fahrzeuge gut zugänglich an den Straßenrand. Pro Halbjahr darf jeder Haushalt maximal 5 cbm zur Entsorgung anmelden. Selbstverständlich holen wir auch kleinere Mengen bei Ihnen ab! Haben Sie jedoch größere Mengen, z. B. durch Haushaltsauflösungen, rufen Sie bitte unsere Einsatzleitung in Ziepel (Herr Könnig, Tel. 039224/943-21) oder Genthin (Herr Sens, Tel. 03933/8225-18) an, um einen Container zu bestellen. Die Containerbestellung ist jedoch kostenpflichtig! Kleinere Mehrmengen können auch direkt bei der Entsorgung Ihres angemeldeten Sperrmülls bezahlt werden. | |||||||||||||
| Wie viel muss ich für die Entsorgung von meinem Kühlschrank bezahlen? | |||||||||||||
| Die Entsorgung der Kühlschränke ist kostenlos. | |||||||||||||
| Wie entsorge ich meinen Kühlschrank? | |||||||||||||
| Bei der Entsorgung der Kühlschränke müssen Sie die Abrufkarte ausfüllen (siehe Abfallkalender letzte Seite oder auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Kühlgeräte") und diese zum Landkreis schicken. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie rechtzeitig über den Abholtermin informieren können. | |||||||||||||
| Wie habe ich mein Styropor zu entsorgen? | |||||||||||||
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Bei
Styropor unterscheiden wir zwei Arten. |
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| Wie viel muss ich für die Papiertonne bezahlen? | |||||||||||||
| Die Entsorgung der Papiertonne
ist kostenlos. Im Altkreis Genthin, in welchem früher 120 l Gefäße
ausgeliefert wurden, können diese gegen 240 l Gefäße ausgetauscht werden,
damit Sie auch sperrige Kartons einfach entsorgen können. Im Altkreis Burg stehen den Haushalten 240 l Gefäße zur Verfügung. |
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| Wo bekomme ich die Gelben Säcke her? | |||||||||||||
| Die Gelben Säcke bekommen Sie bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen. Die Liste mit den Verteilstellen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. | |||||||||||||
| Warum werden manche Gelben Säcke bei der Entsorgung nicht mitgenommen? | |||||||||||||
| In
dem Gelben Sack waren Gegenstände, die nicht über dieses Sammelsystem
entsorgt werden dürfen. Diese Säcke
werden mit einem speziellen Aufkleber versehen. Sie sollten diesen Sack nachsortieren. Was in den Gelben Sack gehört, finden Sie auf dem Aufdruck des Gelben Sackes, im Abfallkalender, auf unserer Homepage unter Abfallkalender "Was gehört Wohin" oder Sie erkennen es an dem Grünen Punkt. Aber nicht alles, wo der Grüne Punkt drauf ist, gehört automatisch in den Gelben Sack, z. B. Babywindeln nicht. Die Plastikumhüllung mit dem grünen Punkt gehört in den Gelben Sack. Die Windeln gehören in die Restmülltonne. Um ein anderes Beispiel zu nennen: Gartenstühle. Die Gartenstühle aus Plastik sind in einer Folie verpackt, die den Grünen Punkt aufweist. Die Folie gehört in den Gelben Sack, die Stühle jedoch nicht. |
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| Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Bürger" entnehmen. Dort finden Sie genaue Angaben, was über welche Tonne bzw. Sack entsorgt wird. | |||||||||||||
| Ich habe eine Frage zum Gebührenbescheid...? | |||||||||||||
| Für die Rechnungslegung ist
nicht die AJL, sondern Frau Kötel vom Landkreis Jerichower Land zuständig,
die Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 03933-9497502. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt Rechtsgrundlagen "Abfallentsorgungssatzung". |
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| Warum wurde meine Tonne nicht mitgenommen? | |||||||||||||
| Dafür kann es mehrere Gründe geben: | |||||||||||||
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| Beim Umtausch von Tonnen | |||||||||||||
| Nehmen Sie die Tonnen auch mit dem Inhalt mit? | |||||||||||||
| Ja, der Inhalt der Tonne wird entsorgt. | |||||||||||||
| Ich möchte gerne eine Tonne bestellen/ umtauschen! | |||||||||||||
| Möchten Sie eine Restmüll- bzw. Bio- oder Papier-Tonne bestellen/ umtauschen, füllen Sie die Bestellkarte in Ihrem Abfallkalender aus (bitte Tel.Nr. angeben) und schicken diese zum Landkreis. Sie werden telefonisch über den Umtausch Ihrer Tonne informiert. Die Karte finden Sie auch auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Behälterumstellung". | |||||||||||||
| Warum wurde mein blauer Sack, Papier u.s.w., was neben der Tonne lag, nicht mit entsorgt? | |||||||||||||
| Alles was neben der Tonne liegt wird nicht mit genommen. Wenn Sie merken, dass Ihre Tonnen zur Entsorgung nicht ausreichen, müssen Sie sich ein zusätzliches Gefäß bestellen. | |||||||||||||
| Nehmen Sie auch Laubsäcke mit? | |||||||||||||
| Nein - Sie haben die Möglichkeit, an den Kleinannahmestellen oder den Grünschnittsammelplätzen in Ihrer Gemeinde Laub oder Rasen in loser Form abzugeben. | |||||||||||||
| Wann wird der Ort ... entsorgt? | |||||||||||||
| Die Entsorgungstermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender oder auf der Homepage unter "Abfallkalender". | |||||||||||||
| Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |||||||||||||
| Die Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt "E-Mail und Telefonnummern". | |||||||||||||
Fragen zur Abfallentsorgung:
Wie erfolgt der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung?
An-, Ab- und Ummeldungen
sowie Änderungen des Behältervolumens müssen durch den
Grundstückseigentümer
oder die beauftragte Hausverwaltung
Wann muss ich mich zur Abfallentsorgung anmelden?
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn auf
einem Grundstück erstmalig (z. B. bei Neubezug) oder nach längerer
Nichtbenutzung (z. B. nach Umbau und Sanierung oder Erwerb) wieder Abfall
anfällt.
Haben Sie das Grundstück durch Kauf erworben, ist
sowohl der Alteigentümer (zur
Abmeldung) als auch Sie
als neuer Eigentümer zur Mitteilung über den Erwerb des
Grundstückes verpflichtet.
Wonach richtet sich die Größe der Abfallbehälter?
Die Größe richtet sich nach den auf dem
Grundstück lebenden Personen. Als
Richtwert werden 10 Liter pro Person
und Woche angenommen. Danach sind für
einen 1 bis 4 Personen Haushalt eine 80 Liter Restmülltonne ausreichend,
bei
einem 5 bis 6 Personen Haushalt wird eine 120 Liter Restmülltonne zur Entsorgung
bereitgestellt.
Wie erfolgt die Entsorgung?
Die Entsorgung der Behälter für Haus- und Biomüll
sowie der Gelben Säcke erfolgt
14-täglich. Die Abholung der
Papiertonne erfolgt im 3-wöchentlichen Rhythmus. Die Termine zur Abholung der einzelnen
Abfallarten entnehmen Sie
bitte dem Abfallkalender
Wann ist eine Reduzierung der Gebühren möglich?
Für eine allein auf dem Grundstück lebende Person
kann eine
Gebührenermäßigung durch den Grundstückseigentümer
beantragt werden. Die
Nutzung von nachbarschaftlichen Gemeinschaftstonnen ist ebenfalls möglich. Die
Beantragung
muss schriftlich erfolgen und eine Mitteilung enthalten, wer den
Gebührenbescheid erhält und wer sich an der
Gemeinschaftstonne beteiligt.
Muss ich für mein Grundstück eine Biotonne nutzen?
Die Nutzung einer Biotonne bleibt Ihnen freigestellt, wenn eine Kompostierung der Bioabfälle auf Ihrem Grundstück erfolgt.
Für die Nutzung einer gleichgroßen Biotonne
wie die vorhandene Restmülltonne
entstehen Ihnen keine
zusätzlichen Kosten, d.h. erst bei der Nutzung
von
mehreren Biotonnen (bei Nutzung von einer Restmülltonne) entsteht
für Sie eine
Gebührenpflicht für die Biotonne, die das Volumen der Restmülltonne übersteigt.
Was passiert, wenn die Abfälle in der Tonne eingefroren sind?
In den Wintermonaten kann es vereinzelt
auftreten, dass Abfallgefäße nicht bzw.nicht vollständig geleert worden sind,
weil die Abfälle eingefroren sind.
Eine Nachentsorgung erfolgt nicht. Erst mit der nächsten regelmäßigen Entsorgung wird das Gefäß geleert.
Wann muss oder kann eine Änderung der Abfallgefäße beantragt werden?
Ändert sich die Abfallmenge dauerhaft, z. B.
durch Auszug oder Einzug von
Personen, kann der Grundstückseigentümer
die Änderung des Behältervolumens
beantragen. Der Behältertausch ist schriftlich anzuzeigen und gebührenpflichtig.
Wann nutze ich Beistellsäcke? Und wo erhalte ich diese?
Für kurzzeitigen Mehranfall an Restmüll (z. B.
nach Renovierungsarbeiten) können
in der Kreiskasse des Landkreises
Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9 in
39288 Burg und in der Außenstelle in 39307 Genthin, Brandenburger Straße 100,
Zimmer 322, Beistellsäcke erworben werden. Der Kaufpreis pro Beistellsack
beträgt
3,00 Euro.
Diese Beistellsäcke mit dem Aufdruck – Landkreis Jerichower Land -
können
am Entsorgungstag neben die Restmülltonne
gestellt werden.
Wann und wie melde ich mein Grundstück von der Abfallentsorgung ab?
Eine Abmeldung des Grundstückes von der
Abfallentsorgung wird notwendig,
- wenn sich der Grundstückseigentümer geändert hat
- im Todesfall
- bei Weg- und Umzug
- bei größeren Sanierungs- und Umbauarbeiten
- Leerstand des Gebäudes bzw. von einzelnen Wohnungen.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpflicht erst
mit der Abholung der
Abfalltonnen von Ihrem Grundstück erlischt.
Die Behälter sind Eigentum des
Landkreises, somit ist eine Mitnahme bei Umzug nicht gestattet.
Eine zeitnahe Abmeldung und damit die Beauftragung zur Abholung der Behälter sind also in Ihrem Interesse.
Wie erfolgt die Beantragung der Sperrmüllabholung?
Die Sperrmüllabholungen im Landkreis erfolgen
nach dem Abrufkartensystem.
Sie beantragen per Karte (s. letzte Umschlagseiten),
per Internet oder formlos
die
Abholung Ihrer sperrigen Abfälle. Pro Haushalt werden halbjährlich bis zu 5 m³
Sperrmüll abgeholt.
Haushaltsauflösungen gehören nicht zum Sperrmüll.
Sperrmüll kann z. B.
sein:
Möbel, Teppiche, Lampen, Matratzen, Schränke,
Betten, Altkleider, Lumpen u. s. w.
Altholz aus Sperrmüll
kann sein:
Gebrauchtholz aus privaten Haushalten einschließlich öffentlicher Einrichtungen
im
Sinne der Altholzverordnung (AltholzV),
d. h. gebrauchte Erzeugnisse aus
Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem
Holzanteil
(mehr als 50 % Masseanteil), z. B. Schrankwände, Küchenmöbel,
Holzstühle, Holztische, Holzspielzeug u. s. w.
Elektronik- und Elektroaltgeräte
Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernsehgeräte,
Staubsauger, Kaffeemaschine,medizinische Geräte
Elektrokleingeräte wie
z. B. Fön, Rasierapparat, Toaster, Transistorradio u. a. können
auch bei der mobilen Schadstoffsammlung
von Ihnen abgegeben werden.
Altmetalle wie Fahrräder, Rohre, Maschendraht, Wannen, Dachrinnen aus Metall u.s.w. werden ebenfalls eingesammelt.
Bei der Sperrmüllsammlung werden nicht
mitgenommen:
Gestrichenes Holz aus Außenbereichen,
Autobatterien, Heizungsanlagen, Fenster,
Türen, Gartenabfälle, Bauschutt einschl.
Sanitärkeramik, Pappe, Restmüll oder
Gelbe Säcke.
Bitte beachten Sie:
Es werden nur die von Ihnen angemeldeten
Sperrmüllteile entsorgt. Nicht
angemeldete Teile und Teile, die nicht
zum Sperrmüll gehören, sind vom
Grundstückseigentümer, vor dessen Grundstück die Sperrmüllteile stehen,
zurück zu nehmen.
Das Hinzustellen von Sperrmüll aus anderen Haushalten ohne schriftliche Anmeldung ist nicht erlaubt.
Abholungen von Sperrmüll für nicht an die
öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen
Grundstücke,
wie z. B. Kleingartenanlagen, leerstehende
Wohngebäude, sind im Rahmen des Abrufkartensystems nicht möglich.
Hinweis:
Gebrauchte, gut erhaltene Möbel oder noch funktionstüchtige Elektrogeräte werden
auch von karitativen Einrichtungen bei
Ihnen abgeholt. z. B.
DRK Burg , In der Alten Kaserne 13, 39288 Burg, Telefon 03921/3173
DRK Regionalverband Magdeburg - Jerichower Land e.V., Möbel – Lobby,
Magdeburger Straße 35, 39291 Möckern, Telefon 039221/7795
„Aufbruch e. V.“- Soziale Möbelbörse - , Friedenstraße 5 a in 39307 Genthin, Telefon 03933/948357
Diakonisches Werk im Jerichower Land e. V., Platz des Friedens 5 in 39307 Genthin, Telefon 03933/804330
Wer erhält die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung?
Die Gebühren werden durch Bescheid gegenüber dem
Grundstückseigentümer
oder gegenüber den beauftragten Hausverwaltungen
erhoben.
Mietern werden die Abfallgebühren in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung
ihres Vermieters in Rechnung gestellt.
Eine Direktabrechnung zwischen dem Landkreis und
Mietern ist satzungsgemäß
nicht vorgesehen.
Wie hoch sind meine Abfallgebühren?
Die Abfallgebühren für das Jahr 2012 werden durch
den Kreistag im November
2011 beschlossen und über die örtliche Presse
bekannt gegeben.
Wo und wie kann ich meine alte Autobatterie entsorgen?
Ziel der Batterieverordnung ist es, den
Schadstoffgehalt in Abfällen durch Batterien
und Akkumulatoren, insbesondere wegen
ihrer Bestandteile an Schwermetallen wie
Quecksilber, Cadmium oder Blei, zu verringern.
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung am 1.
Oktober 1998 muss der Handel alle
von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch
vom Verbraucher unentgeltlich
zurücknehmen.
Der Handel ist verpflichtet, die Kunden in der
Verkaufsstelle über die unentgeltliche
Rückgabemöglichkeit, die Rückgabepflicht
sowie die Kennzeichnung der Batterien
durch geeignete Schrifttafeln zu informieren. Betreffende Verkaufsstellen sind
mit
Sammelbehältern bzw. Transportkartons ausgestattet worden.
Die Verordnung gilt für alle Batterien und Kleinakkumulatoren (wiederaufladbare Batterien), die üblicherweise in Haushalten anfallen.
Für Starterbatterien gibt es seit 1. Oktober 1998
eine Pfandregelung. Wird eine neue
Batterie gekauft, ohne dass eine alte Batterie
zurückgegeben wird, hat der Kunde
ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu zahlen. Dieses Pfand ist bei der Rückgabe
einer
Starterbatterie zu erstatten. Starterbatterien können auch an allen Stellen
zurückgegeben
werden, die solche vertreiben, selbst wenn
Sie eine „alte“ Batterie
haben, auf die noch kein Pfand erhoben wurde. Damit soll erreicht werden, dass
alte
Batterien in den
Verwertungskreislauf gelangen, statt wild in der Restmülltonne
entsorgt zu werden.
Handelsunternehmen: Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen direkt an die:
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44 in 20097 Hamburg
Servicetelefon: 01805/805030 Servicefax: 01805/805031
Internet: http://www.grs-batterie.de
Wie und wo entsorge ich Altreifen?
Altreifen können an den Kleinannahmestellen des Landkreises gegen ein Entgelt abgegeben werden.
Wie und wo entsorge ich asbesthaltige Baustoffe?
Der Rückbau asbesthaltiger Bauteile darf
grundsätzlich nur von Unternehmen vorgenommen werden, die eine nachgewiesene
Fach- und
Sachkunde im Umgang mit Asbest nach TRGS 519 besitzen. Asbesthaltige
Bauteile dürfen nicht wieder in Verkehr gebracht werden
und sind somit der
gemeinwohlverträglichen
Entsorgung zuzuführen. Die Einstufung hat unter
der AVV-AS 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe zu erfolgen und wird entsprechend
der Stoffrichtlinie als krebserzeugend (Kategorie 1, R 45) eingestuft.
Anfragen zu zugelassenen Entsorgungsunternehmen können unter folgenden Telefonnummern gestellt werden:
Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL), Telefon 03933 8225 19
Landesamt für Verbraucherschutz, Dez. 56 Gewerbeaufsicht Nord, Telefon 03931 49405, Sitz 39576 Stendal, Stadtsee Allee 1
Landkreis Jerichower Land (untere Abfallbehörde Frau Juhr), Telefon 03921 949 7507
Entsorgungsmöglichkeiten für Kleinmengen von Asbest:
Kleinmengen (z. B. bei Asbestzementtafeln bis zu
8 Tafeln in der Größe eines Garagendaches) können in Big Bags verpackt
zum Preis
von 132,00 €/t (Stand:November 2011) an den Kleinannahmestellen des Landkreises
selbst abgegeben werden.
Big Bags zum Verpacken sind z. B. an den genannten
Kleinannahmestellen oder im Dachdeckerbedarf erhältlich.
Gemäß
Annahmebedingungen der Kleinannahmestellen sollte beachtet werden, dass keine Entladetechnik zur Verfügung steht
und deshalb die eigenhändige Entladung
durchgeführt werden muss.
Größere Mengen Asbest kann man über folgende Firmen entsorgen lassen:
1. Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Genthin,Telefon 03933-82250 oder 039224-94321
2. Altmärkische Entsorgung und Transport GmbH, Tangermünde, Telefon 039322/2944
3. Fehr Umwelt Ost GmbH, NL Burg, Telefon 03921/936750
4. PAPE Entsorgung GmbH & Co. KG, Magdeburg, Telefon 0391/405230
5. Stork Umweltdienste GmbH, Magdeburg, Telefon 0391/300300
6. Zimmermann Entsorgung GmbH & Co. KG, Gommern/OT Ladeburg, Telefon 039241/93214
Folgende Containerdienste dürfen Asbest ebenfalls transportieren:
1. Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH,Genthin, Telefon 03933-82250 Ziepel, Telefon 039224-94321
2. Günter Hagendorf Containerdienst, Gommern, Telefon 039200-51579
3.Lutz Gehloff Umwelt- und Containerdienst, Burg, Telefon 03921- 6780
4. TARS GmbH, Schermen, Telefon 03921-45730
Bahnschwellen dürfen folgende Firmen entsorgen:
1. DGT- Deutsche Gleis und Tiefbau GmbH; Ladestraße 8, 39175 Königsborn, Telefon 039292-68426
2. Elbetrans Speditionsgesellschaft mbH, Arneburger Straße 37, 39590 Tangermünde, Telefon 03932-22335
3. Heister Holz Recycling GmbH, An der Hermine 16, 06792 Sandersdorf,Telefon 03493-80213
Wo kann ich Grünschnitt, Heckenschnitt und andere
kompostierbare Abfälle (außer über eine zusätzliche Biomülltonne)
oder
Elektronik- und Elektroaltgeräte kostenlos entsorgen?
Bei erhöhtem Anfall von Grün- und Heckenschnitt
besteht die Möglichkeit derkostenlosen Abgabe an den vier im Landkreis
Jerichower Land
betriebenenKleinannahmestellen. Diese befinden sich in Genthin,
Parey, Burg und Ziepel.Zusätzlich wurden flächendeckend im
gesamten Landkreis
Abgabemöglichkeiten von Baum- und Strauchschnitt in den Gemeinden geschaffen.Diese Abgabeplätze sind
gekennzeichnet und wurden ortsüblich bekannt
gegeben.
Gewerbliche Unternehmen und öffentliche
Einrichtungen wie u. a. Bauhöfe der Städte und Gemeinden, Altenheime und Schulen
ist die
Benutzung der Sammelplätze untersagt. Für sie stehen die
Kleinannahmestellen des Landkreises zur Abnahme des Grünabfalls zur Verfügung.
Sie können an den Kleinannahmestellen z. B. folgendes anliefern:
kostenfrei:
Grünschnitt
Leichtverpackungen, Pappe, Papier, Kartonagen
Elektrogroßgeräte wie z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, elektrische und
elektronische Kleingeräte wie z. B. Mikrowelle, Toaster
je Haushalt 5 m3 Sperrmüll pro Halbjahr unter Anrechnung auf die
Sperrmüllanmeldungen
Schrott
Kostenfreie Anlieferung von Elektro- und elektronischen Altgeräten für Gewerbetreibende,Vereine u. a. Institutionen
kostenpflichtig:
Übermengen Sperrmüll (mehr als 5 m3 pro Halbjahr)
Hausmüll
Bauabfälle, Bauschutt
PKW-Reifen, LKW-Reifen (jeweils mit oder ohne Felgen)
Textilien
Altholz, auch behandelt
Welche Kosten entstehen beim Anliefern zu den Kleinannahmestellen?
Durch den Betreiber der Kleinannahmestellen werden folgende Entgelte erhoben:
Annahmepreise der AJL mbH an der Kleinannahmestelle Parey, Werderberg (Stand November 2011)
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AVV |
Bezeichnung |
Preis pro t |
| 150101 | Pappe und Papier pro t |
0,00 € |
| 150102 | Verpackungen aus Kunststoff verschmutzt |
153,00 € |
| 150106 | gemischte Verpackungen verschmutzt |
153,00 € |
| 160103 | Altreifen, Gummiabfälle | 153,00 € |
| 170107 | Gemische aus Beton, Fliesen, Keramik | 15,00 € |
| 170107 | Gemische aus Beton, Fliesen, Keramik, Hier: Gasbeton | 37,00 € |
| 170201 | Mischholz (A I - A II) | 21,00 € |
| 170203 | Kunststoffe verschmutzt | 153,00 € |
| 170204* | Altholz A IV | 242,00 € |