Die häufigsten Fragen an die AJL

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Entsorgung von Weihnachtsbäumen

Im Jahr 2012 wird keine separate Einsammlung der Weihnachtsbäume mehr
durchgeführt. Die klein geschnittenen Weihnachtsbäume sind über die
Biotonne, ganze Bäume über die Kleinannahmestellen oder die Sammelstellen
für Gartenabfälle in den Gemeinden zu entsorgen.

Weihnachtsbäume, die neben Biotonnen liegen, werden nicht mehr mitgenommen!

 
Wie funktioniert die Sperrmüll-, Altholz- und Elektronikschrottentsorgung?
 
Die Sperrmüllentsorgung, bei der auch Haushaltsgroßgeräte, Elektronikschrott und Altholz entsorgt werden, erfolgt über das Abrufkartensystem.
Wie Ihnen bereits von der Kühlschrankentsorgung bekannt ist, melden Sie den Entsorgungswunsch mittels der Abrufkarte an, auf der Sie die zu entsorgenden Gegenstände aufzählen. Kühlgeräte werden ebenfalls mit dieser neuen Abrufkarte zur Entsorgung angemeldet!

Landkreis Jerichower Land

- Fachbereich Umwelt und Veterinärwesen und Landwirtschaft

Postfach 1131

39281 Burg

Von der AJL erhalten Sie dann innerhalb von 4 Wochen Bescheid, wann die Entsorgung stattfindet. Wir bitten Sie, nur die Gegenstände herauszustellen, die Sie angemeldet haben. Die Gegenstände legen Sie bitte für unsere Fahrzeuge gut zugänglich an den Straßenrand. Pro Halbjahr darf jeder Haushalt maximal 5 cbm zur Entsorgung anmelden. Selbstverständlich holen wir auch kleinere Mengen bei Ihnen ab! Haben Sie jedoch größere Mengen, z. B. durch Haushaltsauflösungen, rufen Sie bitte unsere Einsatzleitung in Ziepel (Herr Könnig, Tel. 039224/943-21) oder Genthin (Herr Sens, Tel. 03933/8225-18) an, um einen Container zu bestellen. Die Containerbestellung ist jedoch kostenpflichtig! Kleinere Mehrmengen können auch direkt bei der Entsorgung Ihres angemeldeten Sperrmülls bezahlt werden.
 
Wie viel muss ich für die Entsorgung von meinem Kühlschrank bezahlen?
Die Entsorgung der Kühlschränke ist kostenlos.
 
Wie entsorge ich meinen Kühlschrank?
Bei der Entsorgung der Kühlschränke müssen Sie die Abrufkarte ausfüllen (siehe Abfallkalender letzte Seite oder auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Kühlgeräte") und diese zum Landkreis schicken. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie rechtzeitig über den Abholtermin informieren können.
 
Wie habe ich mein Styropor zu entsorgen?

Bei Styropor unterscheiden wir zwei Arten.
Es gibt einmal Styropor aus Baumaßnahmen, wie z.B. Dachplatten, Isolierung etc. Für diese Entsorgung stehen Ihnen PE-Säcke oder unser Containerdienst zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner dafür ist Hr. Tietz, den Sie unter folgender Tel. Nr. erreichen: 0171-2271356. Das handelsübliche Styropor, welches bei Kleingeräten, z. B. Radio, Mikrowelle etc. als Transportverpackung dient, kann in kleinen Mengen über den Gelben Sack entsorgt werden.

 
Wie viel muss ich für die Papiertonne bezahlen?
Die Entsorgung der Papiertonne ist kostenlos. Im Altkreis Genthin, in welchem früher 120 l Gefäße ausgeliefert wurden, können diese gegen 240 l Gefäße ausgetauscht werden, damit Sie auch sperrige Kartons einfach entsorgen können.
Im Altkreis Burg stehen den Haushalten 240 l Gefäße zur Verfügung.
 
Wo bekomme ich die Gelben Säcke her?
Die Gelben Säcke bekommen Sie bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen. Die Liste mit den Verteilstellen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
 
Warum werden manche Gelben Säcke bei der Entsorgung nicht mitgenommen?
In dem Gelben Sack waren Gegenstände, die nicht über dieses Sammelsystem entsorgt werden dürfen. Diese Säcke werden mit einem speziellen Aufkleber versehen. Sie sollten diesen Sack nachsortieren.
Was in den Gelben Sack gehört, finden Sie auf dem Aufdruck des Gelben Sackes, im Abfallkalender, auf unserer Homepage unter Abfallkalender "Was gehört Wohin" oder Sie erkennen es an dem Grünen Punkt. Aber nicht alles, wo der Grüne Punkt drauf ist, gehört automatisch in den Gelben Sack, z. B. Babywindeln nicht.
Die Plastikumhüllung mit dem grünen Punkt gehört in den Gelben Sack. Die Windeln gehören in die Restmülltonne. Um ein anderes Beispiel zu nennen: Gartenstühle.
Die Gartenstühle aus Plastik sind in einer Folie verpackt, die den Grünen Punkt aufweist. Die Folie gehört in den Gelben Sack, die Stühle jedoch nicht.
 
Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Bürger" entnehmen. Dort finden Sie genaue Angaben, was über welche Tonne bzw. Sack entsorgt wird.
 
Ich habe eine Frage zum Gebührenbescheid...?
Für die Rechnungslegung ist nicht die AJL, sondern Frau Kötel vom Landkreis Jerichower Land zuständig, die Sie unter folgender  Telefonnummer erreichen: 03933-9497502.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt Rechtsgrundlagen "Abfallentsorgungssatzung".
 
Warum wurde meine Tonne nicht mitgenommen?
Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- Ihre Tonne war überfüllt, so dass der Deckel nicht mehr schloss oder falsch befüllt.

-

Ihre Tonne stand verkehrt herum (siehe Aufkleber auf dem Tonnendeckel). Die Räder sollen zum Gründstück, die Öffnung zur Straße zeigen!
- Auf der Tonne sind 3 Aufkleber angebracht, d. h. ihre Tonne wurde zum dritten mal falsch aufgestellt
- Ihre Tonne steht mitten in einer Baustelle. Wir wurden über dieses Vorhaben nicht informiert und konnten aus diesem Grund nicht Ihre Tonne entleeren.
Sollte dies einmal vorkommen, ist das zuständige Bauunternehmen für das Umsetzen Ihrer Tonne zuständig.
- Ihre Tonne wurde zu spät bereitgestellt (ab 7.00 Uhr sind die Fahrzeuge im Einsatz).
 
Beim Umtausch von Tonnen
Nehmen Sie die Tonnen auch mit dem Inhalt mit?
Ja, der Inhalt der Tonne wird entsorgt.
 
Ich möchte gerne eine Tonne bestellen/ umtauschen!
Möchten Sie eine Restmüll- bzw. Bio- oder Papier-Tonne bestellen/ umtauschen, füllen Sie die Bestellkarte in Ihrem Abfallkalender aus (bitte Tel.Nr. angeben) und schicken diese zum Landkreis. Sie werden telefonisch über den Umtausch Ihrer Tonne informiert. Die Karte finden Sie auch auf unserer Homepage unter Dienstleistungen "Behälterumstellung".
 
Warum wurde mein blauer Sack, Papier u.s.w., was neben der Tonne lag, nicht mit entsorgt?
Alles was neben der Tonne liegt wird nicht mit genommen. Wenn Sie merken, dass Ihre Tonnen zur Entsorgung nicht ausreichen, müssen Sie sich ein zusätzliches Gefäß bestellen.
 
Nehmen Sie auch Laubsäcke mit?
Nein - Sie haben die Möglichkeit, an den Kleinannahmestellen oder den Grünschnittsammelplätzen in Ihrer Gemeinde Laub oder Rasen in loser Form abzugeben.
 
Wann wird der Ort ... entsorgt?
Die Entsorgungstermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender oder auf der Homepage unter "Abfallkalender".
 
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt "E-Mail und Telefonnummern".

Fragen zur Abfallentsorgung:

Wie erfolgt der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung?

An-, Ab- und Ummeldungen sowie Änderungen des Behältervolumens müssen durch den Grundstückseigentümer
oder die beauftragte Hausverwaltung
schriftlich an den Landkreis Jerichower Land erfolgen.

Wann muss ich mich zur Abfallentsorgung anmelden?

Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn auf einem Grundstück erstmalig (z. B. bei Neubezug) oder nach längerer
Nichtbenutzung (z. B. nach Umbau und Sanierung oder Erwerb) wieder Abfall anfällt.

Haben Sie das Grundstück durch Kauf erworben, ist sowohl der Alteigentümer (zur Abmeldung) als auch Sie
als neuer Eigentümer zur Mitteilung über den Erwerb des Grundstückes verpflichtet.

Wonach richtet sich die Größe der Abfallbehälter?

Die Größe richtet sich nach den auf dem Grundstück lebenden Personen. Als Richtwert werden 10 Liter pro Person
und Woche angenommen. Danach sind für einen 1 bis 4 Personen Haushalt eine 80 Liter Restmülltonne ausreichend,
bei einem 5 bis 6 Personen Haushalt wird eine 120 Liter Restmülltonne zur Entsorgung bereitgestellt.

Wie erfolgt die Entsorgung?

Die Entsorgung der Behälter für Haus- und Biomüll sowie der Gelben Säcke erfolgt 14-täglich. Die Abholung der
Papiertonne erfolgt im 3-wöchentlichen Rhythmus. Die Termine zur Abholung der einzelnen Abfallarten entnehmen Sie
bitte dem Abfallkalender

Wann ist eine Reduzierung der Gebühren möglich?

Für eine allein auf dem Grundstück lebende Person kann eine Gebührenermäßigung durch den Grundstückseigentümer
beantragt werden. Die Nutzung von nachbarschaftlichen Gemeinschaftstonnen ist ebenfalls möglich. Die Beantragung
muss schriftlich erfolgen und eine Mitteilung enthalten, wer den Gebührenbescheid erhält und wer sich an der
Gemeinschaftstonne beteiligt.

Muss ich für mein Grundstück eine Biotonne nutzen?

Die Nutzung einer Biotonne bleibt Ihnen freigestellt, wenn eine Kompostierung der Bioabfälle auf Ihrem Grundstück erfolgt.

Für die Nutzung einer gleichgroßen Biotonne wie die vorhandene Restmülltonne entstehen Ihnen keine
zusätzlichen Kosten, d.h. erst bei der Nutzung von mehreren Biotonnen (bei Nutzung von einer Restmülltonne) entsteht
für Sie eine Gebührenpflicht für die Biotonne, die das Volumen der Restmülltonne übersteigt.

Was passiert, wenn die Abfälle in der Tonne eingefroren sind?

In den Wintermonaten kann es vereinzelt auftreten, dass Abfallgefäße nicht bzw.nicht vollständig geleert worden sind,
weil die Abfälle eingefroren sind.

Eine Nachentsorgung erfolgt nicht. Erst mit der nächsten regelmäßigen Entsorgung wird das Gefäß geleert.

Wann muss oder kann eine Änderung der Abfallgefäße beantragt werden?

Ändert sich die Abfallmenge dauerhaft, z. B. durch Auszug oder Einzug von Personen, kann der Grundstückseigentümer
die Änderung des Behältervolumens beantragen. Der Behältertausch ist schriftlich anzuzeigen und gebührenpflichtig.

Wann nutze ich Beistellsäcke? Und wo erhalte ich diese?

Für kurzzeitigen Mehranfall an Restmüll (z. B. nach Renovierungsarbeiten) können in der Kreiskasse des Landkreises
Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9 in 39288 Burg und in der Außenstelle in 39307 Genthin, Brandenburger Straße 100,
Zimmer 322, Beistellsäcke erworben werden. Der Kaufpreis pro Beistellsack beträgt 3,00 Euro.
Diese Beistellsäcke mit dem Aufdruck – Landkreis Jerichower Land - können am Entsorgungstag neben die Restmülltonne
gestellt werden.

Wann und wie melde ich mein Grundstück von der Abfallentsorgung ab?

Eine Abmeldung des Grundstückes von der Abfallentsorgung wird notwendig,
- wenn sich der Grundstückseigentümer geändert hat
- im Todesfall
- bei Weg- und Umzug
- bei größeren Sanierungs- und Umbauarbeiten
- Leerstand des Gebäudes bzw. von einzelnen Wohnungen.

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpflicht erst mit der Abholung der Abfalltonnen von Ihrem Grundstück erlischt.
Die Behälter sind Eigentum des Landkreises, somit ist eine Mitnahme bei Umzug nicht gestattet.

Eine zeitnahe Abmeldung und damit die Beauftragung zur Abholung der Behälter sind also in Ihrem Interesse.

Wie erfolgt die Beantragung der Sperrmüllabholung?

Die Sperrmüllabholungen im Landkreis erfolgen nach dem Abrufkartensystem. Sie beantragen per Karte (s. letzte Umschlagseiten),
per Internet oder formlos die Abholung Ihrer sperrigen Abfälle. Pro Haushalt werden halbjährlich bis zu 5 m³ Sperrmüll abgeholt.
Haushaltsauflösungen gehören nicht zum Sperrmüll.

Sperrmüll kann z. B. sein:
Möbel, Teppiche, Lampen, Matratzen, Schränke, Betten, Altkleider, Lumpen u. s. w.

Altholz aus Sperrmüll kann sein:
Gebrauchtholz aus privaten Haushalten einschließlich öffentlicher Einrichtungen im Sinne der Altholzverordnung (AltholzV),
d. h. gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil
(mehr als 50 % Masseanteil), z. B. Schrankwände, Küchenmöbel, Holzstühle, Holztische, Holzspielzeug u. s. w.

Elektronik- und Elektroaltgeräte
Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernsehgeräte, Staubsauger, Kaffeemaschine,medizinische Geräte

Elektrokleingeräte wie z. B. Fön, Rasierapparat, Toaster, Transistorradio u. a. können auch bei der mobilen Schadstoffsammlung
von Ihnen abgegeben werden.

Altmetalle wie Fahrräder, Rohre, Maschendraht, Wannen, Dachrinnen aus Metall u.s.w. werden ebenfalls eingesammelt.

Bei der Sperrmüllsammlung werden nicht mitgenommen:
Gestrichenes Holz aus Außenbereichen, Autobatterien, Heizungsanlagen, Fenster, Türen, Gartenabfälle, Bauschutt einschl.
Sanitärkeramik, Pappe, Restmüll oder  Gelbe Säcke.

Bitte beachten Sie:

Es werden nur die von Ihnen angemeldeten Sperrmüllteile entsorgt. Nicht angemeldete Teile und Teile, die nicht
zum Sperrmüll gehören, sind vom Grundstückseigentümer, vor dessen Grundstück die Sperrmüllteile stehen,
zurück zu nehmen.

Das Hinzustellen von Sperrmüll aus anderen Haushalten ohne schriftliche Anmeldung ist nicht erlaubt.

Abholungen von Sperrmüll für nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke,
wie z. B. Kleingartenanlagen, leerstehende Wohngebäude, sind im Rahmen des Abrufkartensystems nicht möglich.

Hinweis:
Gebrauchte, gut erhaltene Möbel oder noch funktionstüchtige Elektrogeräte werden auch von karitativen Einrichtungen bei
Ihnen abgeholt. z. B.

DRK Burg , In der Alten Kaserne 13, 39288 Burg, Telefon 03921/3173

DRK Regionalverband Magdeburg - Jerichower Land e.V., Möbel – Lobby,

Magdeburger Straße 35, 39291 Möckern, Telefon 039221/7795

„Aufbruch e. V.“- Soziale Möbelbörse - , Friedenstraße 5 a in 39307 Genthin, Telefon 03933/948357

Diakonisches Werk im Jerichower Land e. V., Platz des Friedens 5 in 39307 Genthin, Telefon 03933/804330

Wer erhält die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung?

Die Gebühren werden durch Bescheid gegenüber dem Grundstückseigentümer oder gegenüber den beauftragten Hausverwaltungen
erhoben. Mietern werden die Abfallgebühren in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters in Rechnung gestellt.
Eine Direktabrechnung zwischen dem Landkreis und Mietern ist satzungsgemäß nicht vorgesehen.

Wie hoch sind meine Abfallgebühren?

Die Abfallgebühren für das Jahr 2012 werden durch den Kreistag im November 2011 beschlossen und über die örtliche Presse
bekannt gegeben.

Wo und wie kann ich meine alte Autobatterie entsorgen?

Ziel der Batterieverordnung ist es, den Schadstoffgehalt in Abfällen durch Batterien und Akkumulatoren, insbesondere wegen
ihrer Bestandteile an Schwermetallen wie Quecksilber, Cadmium oder Blei, zu verringern.
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung am 1. Oktober 1998 muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch
vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen.

Der Handel ist verpflichtet, die Kunden in der Verkaufsstelle über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit, die Rückgabepflicht
sowie die Kennzeichnung der Batterien durch geeignete Schrifttafeln zu informieren. Betreffende Verkaufsstellen sind mit
Sammelbehältern bzw. Transportkartons ausgestattet worden.

Die Verordnung gilt für alle Batterien und Kleinakkumulatoren (wiederaufladbare Batterien), die üblicherweise in Haushalten anfallen.

Für Starterbatterien gibt es seit 1. Oktober 1998 eine Pfandregelung. Wird eine neue Batterie gekauft, ohne dass eine alte Batterie
zurückgegeben wird, hat der Kunde ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu zahlen. Dieses Pfand ist bei der Rückgabe einer
Starterbatterie zu erstatten. Starterbatterien können auch an allen Stellen zurückgegeben werden, die solche vertreiben, selbst wenn
Sie eine „alte“ Batterie haben, auf die noch kein Pfand erhoben wurde. Damit soll erreicht werden, dass alte Batterien in den
Verwertungskreislauf gelangen, statt wild in der Restmülltonne entsorgt zu werden.

Handelsunternehmen: Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen direkt an die:

Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44 in 20097 Hamburg
Servicetelefon: 01805/805030 Servicefax: 01805/805031
Internet: http://www.grs-batterie.de

Wie und wo entsorge ich Altreifen?

Altreifen können an den Kleinannahmestellen des Landkreises gegen ein Entgelt abgegeben werden.

Wie und wo entsorge ich asbesthaltige Baustoffe?

Der Rückbau asbesthaltiger Bauteile darf grundsätzlich nur von Unternehmen vorgenommen werden, die eine nachgewiesene Fach- und
Sachkunde im Umgang mit Asbest nach TRGS 519 besitzen. Asbesthaltige Bauteile dürfen nicht wieder in Verkehr gebracht werden
und sind somit der gemeinwohlverträglichen

Entsorgung zuzuführen. Die Einstufung hat unter der AVV-AS 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe zu erfolgen und wird entsprechend
der Stoffrichtlinie als krebserzeugend (Kategorie 1, R 45) eingestuft.

Anfragen zu zugelassenen Entsorgungsunternehmen können unter folgenden Telefonnummern gestellt werden:

Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL), Telefon 03933 8225 19

Landesamt für Verbraucherschutz, Dez. 56 Gewerbeaufsicht Nord, Telefon 03931 49405, Sitz 39576 Stendal, Stadtsee Allee 1

Landkreis Jerichower Land (untere Abfallbehörde Frau Juhr), Telefon 03921 949 7507

Entsorgungsmöglichkeiten für Kleinmengen von Asbest:

Kleinmengen (z. B. bei Asbestzementtafeln bis zu 8 Tafeln in der Größe eines Garagendaches) können in Big Bags verpackt
zum Preis von 132,00 €/t (Stand:November 2011) an den Kleinannahmestellen des Landkreises selbst abgegeben werden.
Big Bags zum Verpacken sind z. B. an den genannten Kleinannahmestellen oder im Dachdeckerbedarf erhältlich.
Gemäß Annahmebedingungen der Kleinannahmestellen sollte beachtet werden, dass keine Entladetechnik zur Verfügung steht
und deshalb die eigenhändige Entladung durchgeführt werden muss.

Größere Mengen Asbest kann man über folgende Firmen entsorgen lassen:

1. Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Genthin,Telefon 03933-82250 oder 039224-94321

2. Altmärkische Entsorgung und Transport GmbH, Tangermünde, Telefon 039322/2944

3. Fehr Umwelt Ost GmbH, NL Burg, Telefon 03921/936750

4. PAPE Entsorgung GmbH & Co. KG, Magdeburg, Telefon 0391/405230

5. Stork Umweltdienste GmbH, Magdeburg, Telefon 0391/300300

6. Zimmermann Entsorgung GmbH & Co. KG, Gommern/OT Ladeburg, Telefon 039241/93214

Folgende Containerdienste dürfen Asbest ebenfalls transportieren:

1. Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH,Genthin, Telefon 03933-82250 Ziepel, Telefon 039224-94321

2. Günter Hagendorf Containerdienst, Gommern, Telefon 039200-51579

3.Lutz Gehloff Umwelt- und Containerdienst, Burg, Telefon 03921- 6780

4. TARS GmbH, Schermen, Telefon 03921-45730

Bahnschwellen dürfen folgende Firmen entsorgen:

1. DGT- Deutsche Gleis und Tiefbau GmbH; Ladestraße 8, 39175 Königsborn, Telefon 039292-68426

2. Elbetrans Speditionsgesellschaft mbH, Arneburger Straße 37, 39590 Tangermünde, Telefon 03932-22335

3. Heister Holz Recycling GmbH, An der Hermine 16, 06792 Sandersdorf,Telefon 03493-80213

Wo kann ich Grünschnitt, Heckenschnitt und andere kompostierbare Abfälle (außer über eine zusätzliche Biomülltonne)
oder Elektronik- und Elektroaltgeräte kostenlos entsorgen?

Bei erhöhtem Anfall von Grün- und Heckenschnitt besteht die Möglichkeit derkostenlosen Abgabe an den vier im Landkreis Jerichower Land
betriebenenKleinannahmestellen. Diese befinden sich in Genthin, Parey, Burg und Ziepel.Zusätzlich wurden flächendeckend im
gesamten Landkreis Abgabemöglichkeiten von Baum- und Strauchschnitt in den Gemeinden geschaffen.Diese Abgabeplätze sind
gekennzeichnet und wurden ortsüblich bekannt gegeben.

Gewerbliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie u. a. Bauhöfe der Städte und Gemeinden, Altenheime und Schulen ist die
 Benutzung der Sammelplätze untersagt. Für sie stehen die Kleinannahmestellen des Landkreises zur Abnahme des Grünabfalls zur Verfügung.

Sie können an den Kleinannahmestellen z. B. folgendes anliefern:

kostenfrei:

Grünschnitt
Leichtverpackungen, Pappe, Papier, Kartonagen
Elektrogroßgeräte wie z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, elektrische und elektronische Kleingeräte wie z. B. Mikrowelle, Toaster
je Haushalt 5 m3 Sperrmüll pro Halbjahr unter Anrechnung auf die Sperrmüllanmeldungen
Schrott

Kostenfreie Anlieferung von Elektro- und elektronischen Altgeräten für Gewerbetreibende,Vereine u. a. Institutionen

kostenpflichtig:

Übermengen Sperrmüll (mehr als 5 m3 pro Halbjahr)
Hausmüll
Bauabfälle, Bauschutt
PKW-Reifen, LKW-Reifen (jeweils mit oder ohne Felgen)
Textilien
Altholz, auch behandelt

Welche Kosten entstehen beim Anliefern zu den Kleinannahmestellen?

Durch den Betreiber der Kleinannahmestellen werden folgende Entgelte erhoben:

Annahmepreise der AJL mbH an der Kleinannahmestelle Parey, Werderberg (Stand November 2011)

AVV

   Bezeichnung

Preis pro t

150101  Pappe und Papier pro t

0,00 €

150102  Verpackungen aus Kunststoff verschmutzt

153,00 €

150106  gemischte Verpackungen verschmutzt

153,00 €

160103  Altreifen, Gummiabfälle 153,00 €
170107  Gemische aus Beton, Fliesen, Keramik 15,00 €
170107  Gemische aus Beton, Fliesen, Keramik, Hier: Gasbeton 37,00 €
170201  Mischholz (A I - A II) 21,00 €
170203  Kunststoffe verschmutzt 153,00 €
170204*  Altholz A IV 242,00 €